Hartnäckige Mieter Räumungsklage nutzlos
geschrieben von Beate am 10. September 2009
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Bei n-tv bin ich gerade über einen Artikel gestolpert: Hartnäckige Mieter – obdachlos durch Kündigung. Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen: Da vermietet einer sein Haus an eine Familie auf Zeit, weil er eine gewisse Zeit lang berufsbedingt ins Ausland muss. Als er zurück kommt, weigert sich die Familie, auszuziehen und – der Hammer – zahlt keine Miete mehr! Selbst nach Beiziehung eines Anwaltes und einer erfolgreichen Räumungsklage bekam er die Familie nicht aus seinem Haus, ganz im Gegenteil, er wurde von der Stadt verpflichtet, „im Interesse des Gemeinwohls die Familie weiter unterzubringen“, weil diese sonst auf der Straße stehen würde und von der Gemeinde untergebracht werden müsste.
Ich muss erst einmal tief Luft holen. Das habe ich jetzt nicht nur einmal gelesen, sondern gleich mehrere Male. Ich träume, oder? So viel zum Thema Eigentum und Mietrecht. Da sind ja sogar Rechtsanwälte machtlos. Sind wir eigentlich alle bescheuert, dass wir brav unsere Miete zahlen? Ich habe auch Kinder, da könnte ich mir doch mal eben ein schickes Haus suchen und dann ärgere ich den Vermieter und bezahle nichts mehr. Dass der eventuell eine Finanzierung laufen hat? Egal! Was kümmert es mich. Der kriegt mich nicht raus, notfalls lasse ich ihn halt enteignen und lebe wie die Made im Speck.
Sag mal, was für Leute leben unter uns? Immer wieder liest man über Mietnomaden. Gibt es noch die gute alte Rechtschaffenheit? Wegen solcher asozialer Elemente bekommen anständige Familien nur ganz schwer Wohnungen. Das muss ja auch abschrecken. Ich habe so den Eindruck, dass man als Vermieter immer den schwarzen Peter hat. Wenn ich mir das richtig überlege, dann ist es eigentlich billiger, die Wohnung leer stehen zu lassen, dann spart man sich die Anwalts-, Gerichts- und Renovierungskosten. Das kann es doch nicht sein.
Natürlich muss man sich als Vermieter im Klaren darüber sein, das man mietrechtlich eine Familie schwieriger aus der Wohnung bekommt als allein stehende Personen. Aber wenn man doch vorher extra einen befristeten Mietvertrag gemacht hat!? Ich würde mich was schämen, mich nicht an die Spielregeln zu halten. Ganz davon abgesehen, würde ich als Familie auch nicht wirklich einen befristeten Vertrag abschließen, wenn ich weiß, dass der definitiv nicht verlängert wird, denn Umzüge sind einfach nur grauenhaft und teuer. Aber diese Familie finde ich einfach nur dreist.
Obwohl: Noch viel dreister ist ja die Gemeinde. Tut uns leid Herr XY, dass Sie so dumm waren und sich ein Eigenheim angeschafft haben. Nein, eigentlich tut es uns nicht leid, denn so haben Sie die Quote der Unterbringungsmöglichkeiten unserer Gemeinde für Obdachlose erhöht. Sie dürfen am Montag noch einmal in Ihr ehemaliges Haus und Ihre persönlichen Sachen raus holen, dafür haben Sie 10 Minuten Zeit. Danach können Sie sich entscheiden, ob Sie unter einer Brücke schlafen wollen oder aber im Männerwohnheim der Nachbargemeinde. Und wo wir gerade dabei sind: Wir haben hier noch zwei Alkohol und Drogen abhängige Männer, die sich nie waschen und wahrscheinlich auch Läuse haben. Im Interesse des Gemeinwohls werden wir die noch in Ihrem Keller einquartieren. Kurze Frage: Könnten Sie nicht noch ein zweites Haus finanzieren? Wir haben hier so ein leer stehendes, renovierungsbedürftiges Hotel. Das wäre ideal für unsere Zwecke!
Sachen gibt es, die gibt es gar nicht. Ich bin nur beruhigt, dass das Verwaltungsgericht letztendlich im Sinne des Vermieters entschieden hat!
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Erdbeer-Engel
said,
So etwas hört und liest man immer öfter! Miet-Nomaden sind längst keine Seltenheit mehr – ich bin über deren Dreistigkeit mächtig erschüttert! Das Unrechtsbewusstsein scheint vielen Menschen immer mehr abhanden zu kommen … erschreckend!!! Besonders schlimm finde ich dann noch, wenn sie mitten in der Nacht einfach abhauen und all ihren Müll dort lassen, bzw. noch EXTRA viel Dreck veranstalten!
suse
said,
Die Rechtsprechung ist teilweise unglaublich! Mieterschutz ist auf jeden Fall nötig und selbstverständlich sollte sich ein Vermieter nicht alles herausnehmen können, aber teilweise sträuben sich mir die Nackenhaare, was sich da abspielt. Vom Zeitpunkt der ersten Nichtzahlung der Miete bis zur endgültig geräumten Wohnung können locker 6 – 9 Monate verstreichen. Natürlich kann der Vermieter auf Zahlung der offenstehenden Mieten klagen, aber bis da mal ein Cent fließt vergehen oft noch mehr Monate. Leider interessieren sich die Banken, die das Wohnobjekt vorfinanziert haben, das Steueramt, die Müllabfuhr, die Gebäudeversicherungen etc. überhaupt nicht dafür, warum die monatlichen Zahlungen des Vermieters nicht eingehen.
Das zweite ist natürlich, wie diese endlich geräumten Wohnungen dann nach Auszug aussehen. Aber darüber will ich mich mal lieber nicht hier aufregen. und gottseidank gibt es ja mehrheitlich nette Mieter, die pünktlich ihre Mieten zahlen und selber darauf achten, in einem schönen Umfeld zu leben.
Markus
said,
das klingt für mich schon nach staatlicher zwangsenteignung, dann sollen die auch für die kosten aufkommen. kann man da wenn man eine räumungsklage hat, nichts mit hausfriedensbruch machen?
suse
said,
hallo markus, ist eine interessante frage.
hab gerade mal ein bisschen danach gegoogelt, aber es sieht eher so als wenn der vermieter wegen hausfriedensbruchs angezeigt werden kann, wenn er z.b. die wohnung betritt, selbst nachdem der mieter den termin zur räumung nicht wahrgenommen hat. schließlich befinden sich ja noch gegenstände in der whg. die der vermieter nach einer neuen fristsetzung dann als sogenanntes vermieterpfandrecht übernehmen darf. selbstverständlich nur unter einhaltung der gültigen rechtlichen regeln, u.a. muss eine art gerichtsvollzieher dabei sein. das alles muss natürlich vorfinanziert werden. auch hier gilt das recht, sich das geld durch klagen zurückzuholen, aber die chancen gehen ja wohl gegen null. wer vorher nicht zahlt, bei dem wird auch mit noch so vielen vollstreckungsbescheiden nichts zu holen sein.
Markus
said,
danke suse für die ausführliche antwort. das ist echt hart.
Rene`
said,
Also ich glaub nicht, das die Stadt das Recht hat dem eigentlichem Hauseigentümer das Haus diesen Mietern einfach ein Wohnrecht (Unterbringung) einzuräumen hat.
Janines Blog
said,
Ne,ne Sachen gibts.
Erdbeer-Engel
said,
Das “Beste” ist ja noch: bei den Mietnomaden ist meist kein Cent zu holen … der Vermieter bleibt auf den Kosten auch noch schön sitzen
Janines Blog
said,
Das stimmt das is ja die grösste Sauerei!!
Mietvertrag said,
@ Erdbeer-Engel,
ja das ist richtig, als Vermieter muss ich Dir sagen hatte ich auch schon Mietnormaden, dann kann man noch von Glück sagen wenn diese von selbst gehen und so die Kosten irgendwann gestoppt sind und du das Objekt wieder neu vermieten kannst. In so einem Falle hilft der beste Mietvertrag nix….alles schon erlebt!
3 Hunde auf 65 m² Ordnungsamt | Holozän | das völlig Neue said,
[...] von Beate am 1. Oktober 2009 1 views Kommentare: noch kein Kommentar Zum Thema Eigentümer kann ich Euch noch eine Geschichte erzählen, wobei ich noch nicht so recht weiß auf welcher Seite [...]
Roman
said,
Mit Mietnomaden habe ich gerade zu tun. Ich habe seit 9 Monaten keine Miete bekommen, werde von der Rechtschutzversicherung abgewuergt, der Anwalt schickt mir nur Rechnungen und die Leute sind immer noch da. Was kann ich machen? Soll ich die Leute schoen dort ruhig und genuesslich leben lassen? Hat jemand eine Idee? Ich bekomm so lagsam eine Kriese mit dem deutschen Rechtssystem. Haben wir in Deutschland noch nicht einmal mehr Recht ueber unseren eigenen Besitz? Ist ja wie unter der KP, alles fuer die Komune, kein Eigenbesitz! Wie soll sich der Markt von sowas erholen, wie koennen wir Leute dazu bekommen den Markt aufzubauen unter solchen Bedingungen.
Schreib mal was